b/s/k rechtsanwälte

Aktuelle Meldung

Zulässige Befristung bei demselben Arbeiteber

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitnehmers ist auch dann zulässig, wenn zwischen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber und dem neuen befristeten Vertrag mehr als 3 Jahre liegen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2011 entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund befristet werden kann, wenn der/die Arbeitnehmer(in) bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09, vorhergehend: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 7 Sa 13/09)

Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) schließt zwar eine so genannte „sachgrundlose Befristung" aus, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis schon lange zurücklag oder erst kürzlich beendet worden war. Dies führte zu Unsicherheiten bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. mehr >>

RA Volker Backs LL.M.
Rechtsanwalt und FA ArbR
Dresden im April 2011

Quelle: BAG, Pressemitteilung 25/11 vom 06.04.2011

 

Urheberrechtsverletzung / Minderjährige

Verletzung von Urheberrechten kann auch für Minderjährige teuer werden
BGH, Urteil vom 03.02.2011, I ZA 17/10

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall von Urheberrechtsverletzungen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Diese wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn das Rechtsmittel – hier eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010, I-20 U 179/09 - Aussicht auf Erfolg bietet. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die Prozesskostenhilfe zu versagen, lag folgender Sachverhalt zugrunde: mehr >>>

 

Leiharbeit - equal-pay Anspüche

Leiharbeitnehmer – keine Berufung auf Ausschlussfristen bei Ansprüchen auf gleiche Bezahlung (equal-pay)BAG, Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer weiteren Entscheidung vom 23.03.2011 die Rechte der Leiharbeitnehmer gestärkt. Macht der Leiharbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche auf gleiche Bezahlung (Equal-Pay) geltend, wie sie üblicherweise im Leihbetrieb gewährt wird, muß er die im Entleihbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten. mehr >>>

 

Unzulässige Weisung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

„Strafversetzung" während der Elternzeit
Hessisches LAG, Urteil vom 15.02.2011, 13 SaGa 1934/10

Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in einem Eilverfahren über die Weisung eines Arbeitgebers zu entscheiden, eine in Elternzeit befindliche Arbeitnehmerin mit einer 13-monatigen Tochter anstatt am Wohnort der Klägerin für zwei Tage in der Woche in London arbeiten zu lassen. Das LAG hielt die Weisung für unwirksam. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die klagende Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der Elternzeit für 30 Stunden in der Woche weiter arbeiten werde. Es war vereinbart, ihrer Tätigkeit an zwei Tagen in der Woche im Büro nachzugehen. Das Büro befand sich etwa 30 km vom Wohnort entfernt.

Der Arbeitgeber teilte in der Folge der Arbeitnehmerin mit, dass das bisherige Büro geschlossen worden sei. Er forderte die Arbeitnehmerin auf, zwei Tage in der Woche in der Konzernzentrale in London zu arbeiten. Anreise und Übernachtungskosten habe sie selbst zu tragen.

In der Berufungsinstanz untersagte das Gericht dem Arbeitgeber die Weisung auf zeitweilige Beschäftigung in London. Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung von zu Hause oder dem bisherigen Büro aus.

Das Gericht hatte nicht nur Zweifel daran, dass das Büro am Wohnort der Arbeitnehmerin tatsächlich geschlossen war. Es bewertete die Weisung auch als unzulässige Strafversetzung. Es berücksichtigte dabei, dass der Reiseaufwand und die Abwesenheitszeiten im wesentlichen der vereinbarten Arbeitszeit insgesamt entsprächen. Die Weisung verstoße daher gegen das vereinbarte Arbeitszeitmodell und sei nicht interessengerecht.

Eine Entscheidung im Eilverfahren war nach Ansicht des Gerichts auch geboten, da nur auf diesem Wege einer offenkundig rechtswidrige Weisung des Arbeitgebers entgegengetreten werden könne. Eine solche führe, wenn sie Bestand hätte, zu einer nicht hinzunehmenden Beeinträchtigung in der Lebensführung der Arbeitnehmerin und zu einer nicht hinnehmbaren Beschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Rechtsanwalt Volker Backs hält die Entscheidung des Gerichts, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren zu entscheiden, für zutreffend.

„In Fällen, in denen in derart gravierender Weise Arbeitnehmerrechte offenkundig beschränkt werden sollen, ist es unzumutbar, die Klägerin auf das zeitaufwendige Hauptsacheverfahren zu verweisen. Wenn der Arbeitgeber nach Überzeugung des Gerichts offenkundig sachwidrige Erwägungen anstellt und den Arbeitnehmer in seinem beruflichen und/oder persönlichen Fortkommen in erheblichem Maße beschränkt, kann nur eine Eilentscheidung sachgerecht sein."

©
Volker Backs LL.M.
Rechtsanwalt
22.03.2011

 

Fehlerhafte Anlageberatung bei SWAP Geschäft

Schadensersatzpflicht einer Bank wegen fehlerhafter Beratung
(CMS Spread -Ladder-Swap Vertrag)
BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10



Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.03.2011 dem Kunden einer Bank Schadensersatz in erheblicher Höhe zugesprochen, da die beratende Bank bei Abschluss eines von ihr angebotenen Vertrages fehlerhaft beraten hat. In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatte der klagende mittelständische Unternehmer bei einem so genannten Swap-Geschäft einen erheblichen Verlust erlitten.

Die vermittelten Swap-Geschäfte beruhen darauf, dass in die Zinsentwicklung bestimmte Erwartungen gesetzt werden. Im konkreten Fall war hierbei die Entwicklung langfristiger sowie kurzfristiger Zinsen zu beurteilen. Dabei ging die beratende Bank davon aus, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen würden, als die kurzfristigen. Bei solchen Geschäften verpflichtet sich in der Regel die Bank für einen vom Kunden angelegten Betrag einen festen Zinssatz zu zahlen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde nach einer bestimmten Rechenformel einen bestimmten Zinssatz an die beratende Bank zu erstatten. Geraten hierbei die Zinserwartungen in eine Schieflage, können erhebliche Schäden entstehen, wie im vorliegenden Fall.

Der klagende Unternehmer war der Auffassung, die beratende Bank hätte ihn nicht richtig über Chancen und Risiken beraten.

Der Bundesgerichtshof hat zwar festgestellt, dass nicht abschließend zu klären gewesen sei, ob die Beklagte ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung nachgekommen sei, soweit es die Frage der Risikobereitschaft des Anlegers betraf. Allerdings habe die Bank ihre Beratungspflichten deshalb verletzt, weil sie dem Kunden nicht in verständlicher und in eher verharmlosender Art und Weise das nicht nur theoretische Verlustrisiko klar gemacht habe.

Bei einem - wie im vorliegenden Fall - hochkomplexen Produkt sei es erforderlich, dass die Partner auf Augenhöhe verhandelten und der Kunde der Bank im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts einen im wesentlichen gleichen Kenntnis- und Wissensstand wie die Bank haben müsse. Nur so könne er zutreffend eigenverantwortlich entscheiden.

Letztlich hat der Bundesgerichtshof diesen Punkt im konkreten offen lassen können. Die Bank hat nach Ansicht der Richter nicht ausreichend über den Marktwert des Produktes zum Abschlusszeitpunkt unterrichtet. Hierzu sei sie jedoch verpflichtet gewesen, da sie sich diesbezüglich in einem Interessenkonflikt befunden habe. Bei derartigen Zinswetten befinde sich die Bank nämlich in einem Interessenkonflikt, da sie zwar Wettgegnerin des Kunden sei, dieses Risiko jedoch bereits an andere Marktteilnehmer abgegeben habe. Die beratende Bank habe nach Ansicht der Richter das Anlagegeschäft bewusst zu Lasten der Anleger gestaltet, was letztlich zu einer Aufklärungspflicht geführt habe. Dem ist die Bank jedoch nicht nachgekommen, so dass der Bundesgerichtshof eine Schadensersatzpflicht bejaht hat.

Rechtsanwalt Volker Backs begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und rät Betroffenen, Anlageverluste nicht ungeprüft hinzunehmen. „Jedem Anleger ist bei solchen Produkten in der Regel das Risiko bewusst. Allerdings muss in besonderen Fällen, in denen die Bank sich durch Vertragsgestaltungen in eine bewusst positive Rolle begibt, der Kunde über solche Risikoschieflagen aufgeklärt werden. Fehlerhafte Aufklärung kann dazu führen, dass Anlegern ein Schadensersatzanspruch zusteht. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt zu Recht bestätigt."

©Volker Backs LL.M.
Rechtsanwalt
22.03.2011

 

Weihnachtsgeld und Freiwilligkeitsvorbehalt

RA Volker Backs LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag
... und Ihnes
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09, entschieden, dass ein Arbeitgeber trotz einer Klausel im schriftlichen Arbeitsvertrag über die Freiwilligkeit der Weihnachtsgratifikation zur Zahlung verpflichtet sein kann. In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren Weihnachtsgeld gezahlt. Schon bisher war das BAG davon ausgegangen, dass bei einer Zahlung über drei Jahre ein Anspruch des Arbeitnehmers aus so genannter betrieblicher Übung entstehen kann.

Die in dem Arbeitsvertrag enthaltene Klausel hatte allerdings neben der Vereinbarung eines Freiwilligkeitsvorbehaltes auch einen Widerrufsmöglichkeit vorgesehen. Es hieß:

„Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder tarifvertraglich nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar."

Nachdem der Arbeitgeber in dem vom BAG entschiedenen Fall nach dreimaliger Zahlung die weitere Zahlung von Weihnachtsgeld einstellte, machte der Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend und berief sich auf die durch dreimalige Zahlung entstandene betriebliche Übung. Der Arbeitgeber verwies darauf, dass er im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit hingewiesen habe und die Widerruflichkeit der Leistung vereinbart worden sei. Er sei deshalb nicht weiter zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.
Das BAG hat klargestellt, dass entsprechende Regelungen in Arbeitsverträgen klar und verständlich im Sinne des § 307 BGB sein müssen. Diese Klarheit lasse die Regelung jedoch vermissen, da sie widersprüchlich sei.

Nach Ansicht des BAG betone der Arbeitgeber zwar die Freiwilligkeit seiner Leistung. Er behalte sich jedoch den Widerruf der Leistung vor, was allerdings voraussetze, dass überhaupt ein Anspruch bestehe. Diese beiden Vorbehalte (Freiwilligkeit und Widerruf) sind für den Arbeitnehmer nach Auffassung des BAG aber widersprüchlich, weil nicht klar erkennbar sei, ob tatsächlich eine Verpflichtung zur Leistung gewollt war oder nicht.

Ähnlich hatte das Bundesarbeitsgericht bereits in früheren Fällen entschieden, in denen Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt nebeneinander verwendet wurden.

Praxistipp: Ältere Verträge sollten anhand der nunmehr anzuwendenden Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf etwaige Widersprüche überprüft werden. Bei neu abzuschließenden Verträgen muss der Arbeitgeber darauf achten, dass widersprüchliche und unklare Regelungen vermieden werden. Bezüglich des Weihnachtsgeldes empfehlen wir, eindeutige Klausel für den Freiwilligkeitsvorbehalt zu verwenden.

Formulierungsbeispiel (im Arbeitsvertrag): „Der (Die) Arbeitnehmer(in) erhält eine freiwillige Jahresgratifikation. Die Zahlung dieser Gratifikation erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Arbeitgeber behält sich vor, jährlich neu eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und in welcher Höhe diese Zahlung geleistet werden soll."

© VolkerBacks LL.M.
Rechtsanwalt und FAArbR
im Dezember 2010

 

Neue Unterhaltsleitlinien

Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011
Stärkung des Unterhaltsverpflichteten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum 30.11.2010 plannmäßig die ab dem 01.01.2011 geltenden neuen Unterhaltsleitlinien veröffentlicht. Erstmals seit geraumer Zeit gibt es für die Unterhaltsberechtigten, das heißt sowohl für Kinder als auch Ehegatten oder sonstige Unterhaltsberechtigte eine sogenannte „Nullrunde“.

Die Bedarfssätze blieben - bis auf Studentenbedarfsätze - gleich. Bei volljährigen Studenten mit eigenem Hausstand wurde der Bedarf von 640,00 € auf 670,00 € angehoben.

Wesentlich einschneidender - gerade für die Belange von Unterhaltsberechtigten - dürfte es jedoch sein, dass die geltenden Selbstbehalte, das heißt der Betrag, der dem Unterhaltsverpflichteten anrechnungfrei verbleiben darf, relativ deutlich erhöht wurde. Während gegenüber minderjährigen Kindern der Selbstbehalt von Berufsuntätigen bei 770,00 € blieb, wurde er bei Berufstätigen von 900,00 € auf 950,00 € angehoben. Gegenüber volljährigen Kindern wurde der Selbstbehalt von 1.100,00 € auf 1.150,00 € angehoben.

Eine Anhebung gab es auch beim Selbstbehalt der Kinder gegenüber den Eltern, zum Beispiel bei der Frage, wer Heimkosten tragen soll. Hier erfolgte sogar eine Anhebung um 100,00 € auf nunmehr einen Freibetrag von 1.500,00 €.

Die Änderungen werden zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Unterhaltsansprüche haben. Gerade in Fällen, in denen bereits ein Mangelfall vorlag oder aber der Mindestunterhalt gerade durch den Selbstbehalt von 900,00 € noch abgedeckt war, wird sich nunmehr der Zahlbetrag gegebenenfalls um bis zu 50,00 € verringern. Für alle Unterhaltsverpflichteten bedeutet dies, dass hier gegebenenfalls Abänderungsklagen oder -ansprüche hinsichtlich bestechender Unterhaltstitel geprüft und geltend gemacht werden müssen. Hier ist insbesondere deshalb Eile geboten, da eine rückwirkende Abänderung nicht möglich ist, sondern die Abänderung stets erst ab dem Zeitpunkt greift, zu welchem die entsprechende Abänderungsklage bei Gericht eingegangen ist.

Wie sich die anderen OLG-Bezirke, insbesondere das OLG Dresden zu diesen Erhöhungen des Selbstbehalts stellt, bleibt abzuwarten, da die entsprechenden Leitlinien noch nicht vorliegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass - wie üblich - auch das Oberlandesgericht Dresden die neuen Selbsbehaltssätze des OLG Düsseldorf übernimmt.

Rechtsanwalt David Oertel
Fachanwalt für Familienrecht

Weihnachtsgeld - kein gesetzlicher Anspruch!

RA Volker Backs LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld - wann muß der Arbeitgeber zahlen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Auch auf Grund betrieblicher Übung kann ein Anspruch entstanden sein.

Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung

Viele Tarifverträge sehen aber solche Sonderzahlungen vor, ebenso Betriebsvereinbarungen bei mitbestimmten Betrieben. Auf Ansprüche aus Tarifverträgen kann aber nur unter engen Voraussetzungen verzichtet werden (§ 4 Abs. 4 TVG), auf Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen bei Zustimmung des Betriebsrates (§ 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG).

Außerhalb von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen besteht häufig Unsicherheit über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Weihnachtsgratifikation. weiterlesen ...

© Volker Backs LL.M.
Rechtsanwalt und FA ArbR
im November 2010







 

Ablehnung des Altersphasenmodells durch den BGH

BGH erneuert die Ablehnung des sogenannten Altersphasenmodells

Nach BGH-Urteil vom 15.09.2010, Az. XII ZR 20/09

Vor der umfassenden Unterhaltsrechtsreform zum Ehegattenunterhalt im Jahre 2008 wurde die Frage, bis zu welchem Lebensalter der Kinder ein Elternteil Anspruch auf den sogenannten Betreuungsunterhalt hat, von dem Alter der Kinder abhängig gemacht. Der Bundesgerichtshof hatte zum damaligen Zeitpunkt ein sogenanntes Altersphasenmodell entwickelt, das heißt eine Abstufung nach dem entsprechenden Alter der Kinder, verbunden mit der Festlegung, ab welchem Alter dann in welchem Umfang eine Arbeitstätigkeit für den betreuenden Elternteil zugemutet werden konnte. mehr...

David Oertel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Unterhalt - krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit

Kein genereller Unterhaltsanspruch bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit im Ehegattenunterhaltsrecht (nach BGHZ 179, 43)

Neben dem sogenannten Aufstockungsunterhaltsanspruch spielt im Rahmen von nachehelichen Ansprüchen insbesondere der krankheitsbedingte Unterhaltsanspruch eine erhebliche Rolle. Dies betrifft die Fälle, in denen ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbsunfähig geworden ist und daher nach bisherigem Recht Unterhaltszahlungen seitens des anderen Ehegatten, auch nach der Ehescheidung, verlangen durfte.

Nachdem im Rahmen der Unterhaltsrechtsänderung im Jahre 2008 verstärkt auf Eigeninitiative gesetzt wurde und Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten nach der Ehescheidung nur dann als gegeben angesehen werden, soweit ein ehebedingter Nachteil ausgeglichen wird, stellt sich die Frage, ob diese Beschränkung auch für krankheitsbedingte Unterhaltsansprüche gilt. mehr ...

David Oertel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

Wertersatz bei Fernabsatzvertrag

Den Verbraucher trifft keine Verpflichtung zum Wertersatz, wenn er die online bestellte Ware zwar in Gebrauch genommen hat, dies aber lediglich zu (zulässigen) Prüfzwecken erfolgt ist

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer neuen Entscheidung vom 03.11.2010, VIII ZR 337/09 zu den Fragen des Rückgaberechts von Verbrauchern im Versandhandel erneut geäußert.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall machte der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, obwohl er den Kaufgegenstand - ein Wasserbett - ausgepackt und durch Befüllen mit Waser getestet hatte. Danach sandte er das Wasserbett zurück. Erstatten wollte der Verkäufer nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur den Preis für die Teile des Kaufgegenstandes, die weiterverwendet werden konnten, wozu er das Wasserbett als solches nicht zählte. Dieses sei durch die Befüllung nicht mehr verkäuflich, weshalb insoweit der Kaufpreis nicht zu erstatten sei.

Dies sah der BGH - wie im übrigen auch die Instanzgerichte - anders und bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Käufers auf den vollen Kaufpreis und führt dazu aus: mehr ...

 

Abmahnung ohne Vollmacht

Kein Vollmachtsnachweis bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
BGH Urteil vom 19.05.2010, I ZR 140/08

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 26.10.2010 veröffentlichten Entscheidung vom 19.Mai 2010, I ZR 140/08, zu einem heftig umstrittenen Thema im Zusammenhang mit Abmahnungen Stellung genommen.

Er hat entschieden, daß es bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung dann keiner Vorlage einer Vollmacht im Original bedarf, wenn die Abmahnung mit dem Angebot auf Abschluß eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist. In diesem Fall ist die Vorschrift des § 174 BGB nicht anzuwenden mit der Folge, daß das Abmahnschreiben nicht aus diesem Grunde zurückgewiesen werden kann.

Mit seiner Entscheidung hat der BGH für den Teilbereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen Klarheit geschaffen. Bislang war umstritten, ob die Vorschrift des § 174 BGB bei Abmahnungen anzuwenden ist mit der Folge, daß eine Abmahnung wegen Fehlens einer im Original vorgelegten Vollmacht zurückgewiesen werden konnte. mehr...

 

Fehlerhafte Widerufsbelehrung

Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften ist irreführend
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009,4 U 43/09)

In Fernabsatzverträgen ist die Widerrufsbelehrung immer wieder Anlass für Beanstandungen. In dem vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall gab der Unternehmer in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer an und erweckte so nach Ansicht des Gerichts den irreführenden Eindruck, der Widerruf könne – entgegen der gesetzlichen Regelung des § 355 Abs. 1 BGB – auch telefonisch erfolgen.

Die gesetzliche Regelung des § 355 BGB sieht vor, dass der Widerruf in Textform zu erklären ist. Enthält die Widerrufsbelehrung aber auch eine Telefonnummer, so kann der Verbraucher dies nach Ansicht des OLG Hamm so verstehen, dass er seine Widerrufserklärung auch telefonisch erklären könne. Auf diese Weise erhalte der Verbraucher zwei unterschiedliche, widersprüchliche Informationen über die Ausübung des Widerrufsrechts, was zu einer Irreführung führe. mehr ...

 

"Ermittlungsverfahren gegen Sie" - Warnmeldung

Betrügerische E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie„

Vor kurzem sind E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie„ aufgetaucht, mit welchen Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil der Firma Videorama GmbH geltend gemacht werden.

Die Empfänger der E-Mail-Adresse werden über eine vermeintliche Strafanzeige (Aktenzeichen aus dem Jahr 1978!) informiert. Ihnen wird angeboten, einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch anzuerkennen und mit einer Zahlung von 100,00 € die vermeintlichen Ansprüche der Firma Videorama GmbH abzugelten und die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen.

Unterschrieben ist die E-Mail mit Rechtsanwalt Florian Giese.

Die E-Mail enthält keinerlei Adressangaben zu dem genannten Rechtsanwalt. Die für die Rücksendung der E-Mails genannte Domain Rechtsanwalt-Giese.info ist nach unseren Recherchen erst seit dem 13.10.2010 geschaltet und enthält außer der Eingangsseite keinerlei weitere Informationen.

Die Gestaltung der Domain entspricht der von Herrn Rechtsanwalt Florian Giese aus Hamburg (www.rechtsanwalt-giese.de ), der bereits am heutigen Tage auf seiner Homepage darauf hinweist, dass er nicht im Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie„ steht und es sich um einen sogenannten Identitätsmissbrauch bzw. Identitäts-HiJacking handelt.

Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese E-Mail zu antworten oder aber Zahlung zu leisten, da diese offensichtlich in betrügerischer Absicht versendet wird.

e-mail vom 13.10.2010 [32 KB]
Hinweise von RA Florian Giese aus Hamburg

Rechtsanwalt Volker Backs LL.M.
Dresden, 14.10.2010

Fristlose Kündigung wegen Stromklau ?

Fristlose Kündigung wegen Stromklau?
Brauchen wir Vertrauenskonten für Arbeitnehmer?
LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, 16 Sa 260/10

Das LAG Hamm hat die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „Stromklaus“ für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer, der offenbar unbeanstandet seit fast 20 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hatte seinen für einige Tage gemieteten Elektroroller für die Fahrt zur Arbeit genutzt und diesen dort zum Aufladen an des Stromnetz angeschlossen. Hierbei sind Kosten von etwa 1,8 Cent entstanden.

Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe ein Vermögensdelikt zum Nachteil des Arbeitgebers begangenen.mehr ...

 

Fristlose Kündigung bei Betrug durch Arbeitnehmer?

Vertrauenskonten für Arbeitnehmer?
„Emmely“ und die Folgen

LArbG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 509/10, Urteil vom 16.09.2010


Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juni die fristlose Kündigung einer Kassiererin für unwirksam erachtete, hat nun neuerlich das LArbG Berlin-Brandenburg die Kündigung einer langjährig Beschäftigten wegen einer Betrugshandlung im Umfange von etwa 160 € für unwirksam erklärt und ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.06.2010 (2 AZR 541/09 „Emmely“) berücksichtigt.

Die Arbeitnehmerin war – offenbar unbeanstandet – bei der Beklagten als Zugabfertigerin über 40 Jahre beschäftigt. Aufgrund einer internen Regelung war die Arbeitnehmerin berechtigt, die bei der Feier ihres Dienstjubiläums anfallenden Kosten von bis zu 250,00 € erstatten zu lassen. Diese Kosten wies sie mit einer entsprechenden Rechnung nach und ließ sich den Betrag auszahlen, obwohl tatsächlich nur Kosten von rund 90 € angefallen waren. mehr ....

 

Werklohnanspruch bei unberechtigter Mängelanzeige

Kein Anspruch auf Werklohn für Arbeiten, denen eine unberechtigte Mängelanzeige des Bauherren zugrunde liegt.
LG Halle vom 29.07.2010, Az.: 1 S 140/09


Das Landgericht Halle hatte in dem zugrunde liegenden Fall zu entscheiden, ob einem Unternehmer unstreitig ausgeführte Fliesenlegearbeiten dem Grunde nach zu vergüten waren. Der Besteller verteidigte sich mit dem Argument, bei den abgerechneten Arbeiten habe es sich um Gewährleistung gehandelt. Der bereits verlegte Fliesenbelag musste aufgenommen und neu verlegt werden, weil die Fliesen wackelten. Dies wiederum war nach Aufnahme der Fliesen auf einen nicht dauerhaft belastbaren Untergrund zurück zu führen, der durch ein anderes Unternehmen ausgeführt worden war. Ob darüber hinaus auch das vom Kläger verlegte Fliesenbett mangelhaft war lies das Landegericht offen. Der Unternehmer konnte eine Auftragserteilung nicht nachweisen. mehr...

mündliche Aufhebung doppelter Schriftformklausell

RA Volker Backs LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mündliche Aufhebung sog. doppelter Schriftformerklausel
Gerichtsstandsvereinbarung in AGB - keine ausschließliche Reglung

(LG Dresden, Urteil vom 04. 06.2010 5 O 2887/09)

Die beklagte Leasingnehmerin wurde am Sitz ihrer Einzelfirma auf Zahlung einer Kaution über 25.006,82 € aus einem Leasingvertrages in Anspruch genommen. Die klagende Leasinggeberin hatte den Antrag der Beklagten auf Abschluss des Leasingvertrages unter der Auflage angenommen, dass die Beklagte eine Kaution leiste. Dem Antrag lagen Allgemeine Geschäftsbedingungen („Allgemeine Leasingbedingungen) zugrunde. Die Beklagte unterzeichnete eine als „Kautionsvereinbarung" überschriebene Vereinbarung, ohne dass diese jedoch von der Klägerin gegengezeichnet war.
Die Klägerin nahm dann den Antrag der Beklagten unter der ausdrücklichen Auflage an, dass eine Kaution geleistet werde. Dem widersprach die Beklagte jedenfalls nicht schriftlich.
Die Beklagte berief sich jedoch auf eine mündliche Vereinbarung mit dem für Klägerin handelnden Verkaufsleiter, wonach von Anfang an vereinbart worden sei, dass keine Kaution geleistet werden sollte. Die Beklagte habe von Anfang an gegenüber dem Verkaufsleiter gegenüber deutlich gemacht, dass sie zur Stellung einer Kaution nicht in der Lage sei und andernfalls der Vertrag nicht zustande komme. mehr >>

 

Keine wirksame Personalüberleitung nach SächsPÜG

Öffentlicher Dienst - Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage landesgesetzlicher Regelung (SächsPÜG)
(ArbG Dresden, Urteil vom 03. März 2010, 4 Ca 2850/08 - nicht rechtskräftig)

Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist bei dem Beklagten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern beim Regierungspräsidium D. als Referentin beschäftigt.

Am 29.01.2008 beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz über den Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf die kommunalen Körperschaften (SächsPÜG). Mit Übergabeverfügung vom 28.07.2008 teilte das Regierungspräsidium D. der Klägerin mit, dass gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 SachsPÜG als neuer Arbeitgeber der Klägerin der Landkreis M. festgesetzt werde und das Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 01.08.2008 auf den Landkreis M. übergehe.

Mit der beim ArbG erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen fortbesteht und nicht durch die Übergabeverfügung vom 28.07.2008 zum 01.08.2008 auf den Landkreis M. übergegangen ist. Sie macht ferner die Weiterbeschäftigung beim Freistaat Sachsen bis zur rechtskräftigen Entscheidung geltend.

Das Arbeitsgericht Dresden hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. mehr...

Seit 1. Juli 2010 - Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Seit dem 1. Juli 2010 besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto einzurichten. Dies regelt das Gesetz zur Reform der Kontopfändungschutzes. Es soll es Schuldnern erleichtern, trotz einer Kontopfändung am bargeldlosen Zahlungsverkehrs weiterhin teilnehmen zu können.

Mindestens 985,15 € (Ledige ohne Untehaltsverpflichtungen) sind vor dem Zugriff des/der Gläubiger(s) nach Einrichtung eines solchen Kontos sicher. Der Pfändungsschutz erhöht sich um 370,76 € für das erste und 206,56 € für weitere Kinder. Auch weitere, ausserordentliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen.

Die neue Möglichkeit besteht für jeden Inhaber eines Girokontos, allerdings nur für ein Konto. Der Inhaber eines bestehenden Girokontos hat hierauf einen gesetzlichen Anspruch, § 850k Abs.7 S.2 ZPO. Die Umwandlung hat innerhalb von vier Geschäftstagen zu erfolgen und kann auch noch nachträglich, also selbst dann, wenn das Konto bereits gepfändet ist, verlangt werden.

RA Volker Backs LL.M.
Juli 2010

weiterführende externe Links
P-Konto-Blog
Bafög Aktuell

Fall Emmely -Neues vom Bundesarbeitsgericht?

RA Volker Backs LL.M.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

BAG 2 AZR 581/09 vom 10.06.2010

Das Bundesarbeitsgericht hat im Fall der Kassiererin "Emmely", die aufgefundene und ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von 1,30 € zum eigenen Vorteil einlöste, die Unwirksamkeit der auf dringenden Tatverdacht gestützten frislosen Kündigung durch den Arbeitgeber festgestellt. Ob damit allerdings eine grundlegende Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht für gleichgelagerte Fälle verbunden ist, wird erst die vollständige Urteilsbegründung zeigen. Der Pressemitteilung vom 10.06.2010 läßt sich eine solche jedenfalls noch nicht entnehmen, denn das BAG stellt in seiner Pressemitteilung Nr. 42/09 vom 10.06.2010 hierzu fest:

"Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. "

Wie schon bisher stellt das BAG auf die Umstände des Einzelfalles ab, ohne jedoch - soweit die Pressemitteilung eine Überprüfung zuläßt - seine Rechtsprechung aufzugeben, daß bei wirtschaftliche geringem Schaden eine fritlose Kündigung grundsätzlich berechtigt sein kann (vgl. sog. Bienestichfall, BAG, 2 AZR 3/83).

Das BAG führt hierzu im Fall Emmely aus:

"Der Vertragsverstoß ist schwerwiegend. Er berührte den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Als Einzelhandelsunternehmen ist die Beklagte besonders anfällig dafür, in der Summe hohe Einbußen durch eine Vielzahl für sich genommen geringfügiger Schädigungen zu erleiden."

Das Bundesarbeitsgericht spricht aber dann von einem "in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt" bei dem im Rahmen der Abwägung der wechselseitigen Interessen - unter Berücksichtigung der Besonderheiten - auch die geringfügige wirtschaftliche Schädigung des Arbeitgebers in Betracht zu ziehen war. Im konkreten Fall wäre eine Abmahnung daher ausreichend gewesen, um zukünftig wieder einen reibungslosen Ablauf des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

RA Volker Backs
im Juni 2010

Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 10.06.2010 Nr. 42/09

 

Strassenbaubeitrag rechtswidrig?

Straßenausbaubeitrag - ein rechtswidriges Weihnachtsgeschenk?

Trotz Beschlusses der Landeshauptstadt Dresden künftig keine
Straßenbauausbaubeiträge mehr zu erheben, hat die Stadt noch kurz vor
dem Fest entsprechende Bescheide erlassen mit welchen die Anwohner
teilweise erheblich zur Kasse gebeten werden. Dies führt insbesondere
entlang der Grundstraße zu erheblichem Protest der Anlieger.

Hintergrund ist die Ersatzvornahme der Landesdirektion Dresden vom
29.11.2009 mit welcher der Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt
Dresden zur Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung teilweise aufgehoben
wurde. mehr

Arbeitsrecht

Fristlose ausserordentliche Kündigung bei Ankündigung einer Erkrankung - nicht immer zulässig
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2009, 2 AZR 251/07

Nicht in jedem Fall ist die fristlose ausserordentliche Kündigung des Arbeitnehmers zulässig, wenn dieser zum Beispiel droht, sich bei Nichtgewährung des beantragten Urlaubseinen Krankenschein zu holen. Die Erklärung muß Pflichtwidrig sein, das heißt, es darf für den Arbeitnehmer keinen guten Grund - wie zum Beispiel eine objektiv vorliegende Erkrankung - geben, die eine solche Erklärung im Einzelfall als zulässig erscheinen läßt. ... mehr

Gebühren

§ 15 a RVG auf Altfälle anwendbar

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, daß § 15 a RVG auch auf Altfälle anwendbar ist (Beschluß vom 02.09.2009, II ZB 35/07) ... mehr



Beratungshilfe

Bundesverfassungsgericht sichert Anspruch auf unabhängige Rechtsberatung durch Anwälte nach BerHG
(BverfG, Beschluß vom Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08)

Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, darf keine widerstreitenden Interessen vertreten und ist unabhängig. Diese Anforderungen erfüllt die behördliche Beratung nicht.

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hatte über die Beschwerde einer Antragstellerin wegen nicht gewährter Beratungshilfe zu entscheiden. Wegen eines Änderungsbescheides der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE), in dem bei den Leistungen eine Haushaltsersparnis wegen Krankenhausaufenthaltes in Höhe von 141,45 € monatlich (35 % der Regelleistung) angerechnet wurde, begehrte die Beschwerdeführerin Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichtes wies des Antrag zurück und begründete dies damit, daß bereits zu einem anderen Bescheid Beratungshilfe gewährt worden sei. Nachdem die Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hatte, entschied das Amtsgericht ebenfalls abschlägig und begründete dies wie folgt: ... mehr