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Jugendstrafrecht

Material

Vortrag Strafverteidigervereinigung Sachsen / Sachsen-Anhalt e. V. 26. März 2013

Verteidigung in Jugendstrafverfahren – ist dies nötig?

Es fängt an mit einem Lippenstift oder einer CD, die in der Tasche verschwindet. Das nächste Mal könnte es schon ein Markenparfum oder ein T-Shirt sein. Es könnte aber auch sein, dass eine Häuserwand mit einem Graffiti versehen oder beim Einsteigen in die Straßenbahn kein Fahrschein gelöst wird.

Sofern der/die Jugendliche erwischt wird und bisher noch nicht auffällig war, so wird das Verfahren häufig eingestellt.

Schnell wird aber auch aus einem - zunächst harmlos wirkendem "hey, haste `mal `ne Kippe?" ein nicht mehr gering zu bewertendes "los gib mir jetzt `ne Kippe, sonst kriegste eine druff".

Letzteres kann - unter Berücksichtigung der genauen Umstände - als räuberische Erpressung verfolgt werden und mit einer Verurteilung zu einer erheblichen Jugendstrafe, die auch eine Inhaftierung zur Folge haben kann, enden.

Im Vordergrund des Jugendstrafverfahrens steht zunächst der junge Beschuldigte auf dessen strafrechtlich relevantes Verhalten anders zu reagieren ist als bei einem erwachsenen Straftäter.

Im Weiteren geht es um die erzieherische Einwirkung auf den jugendlichen Straftäter, für den das Jugendgerichtsgesetz spezielle Einwirkungsmöglichkeiten vorsieht.

Im Verfahren soll dem Umstand, das Jugendliche sich im Allgemeinen in einer Übergangssituation zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden, welche mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist, im besonderen Maße Rechnung getragen werden.

Es ist daher wichtig, sich mit dem Jugendlichen (14. bis 17. Lebensjahr) oder Heranwachsenden (18. bis 21. Lebensjahr) zu beschäftigen und auseinanderzusetzen.

Die Verteidigung in Jugendstrafverfahren verlangt ein gewisses Fingerspitzengefühl vom Verteidiger ebenso wie besondere Kenntnisse in diesem speziellen Bereich des Strafrechts.

Hierzu gehört allerdings nicht nur, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und auszuschöpfen. Vielmehr ist es erforderlich, auch die soziologischen Aspekte zu berücksichtigen. Ebenso wichtig ist es, die Rolle der am Verfahren beteiligten Personen zu kennen.

Frau RAin Kager ist Fachanwältin für Strafrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung gerade im Bereich des Jugendstrafrechts. Für weitere Informationen steht sie jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns