b/s/k rechtsanwälte

Vertragsrecht

Internet-Systemvertrag - ordentliche Kündigung

Die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten im Werkvertrag auf die ausserordentliche Kündigung ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2010, 22.S 282/09

Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 25.06.2010, 22 S 282/09, festgestellt, dass der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes im Werkvertragsrecht unzulässig ist. Die Beschränkung auf die außerordentliche Kündigung ist nach Ansicht des Landgerichtes Düsseldorf nicht mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zu vereinbaren.

Die Verwendung einer derartigen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unangemessen und verstößt gegen § 307 BGB, da im vorliegenden Fall der Verwender (der Anbieter des Internet-System-Vertrages) durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht.

Der Entscheidung lag ein typischer Sachverhalt bei Abschluss eines Internet-System-Vertrages zugrunde. Die angesprochenen Kunden sollten als sog. Referenzkunden geworben werden, wobei im Einzelnen zwischen den Parteien streitig geblieben ist, was genau Inhalt des konkreten Referenzkundenangebots sein sollte. Nach Angaben des Anbieters des Internet-System-Vertrages werden diese sog. Partnerunternehmen subventioniert vor dem Hintergrund, dass ihre Internetpräsenz als Referenz genutzt werden soll. Ob es sich hierbei tatsächlich um ein günstiges Angebot handelte, blieb zwischen den Parteien streitig. mehr ...

Internet-System-Vertrag II

Internet-System-Vertrag
Unwirksamer Kündigungsausschluß und Vergütungsansprüche bei Kündigung
LG Schweinfurt, Beschluss vom 27.07.2010, 24 S 42/10

Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 04.03.2010, III ZR 79/09, bereits festgestellt hat, dass es sich bei dem Internet-System-Vertrag um einen Werkvertrag handelt, hatte sich das Landgericht Schweinfurt in seiner Entscheidung vom 27.07.2010 mit Zahlungsansprüchen des Anbieters eines solchen Internet-System-Vertrages zu befassen, die dieser nach Kündigung des Vertrages geltend machte.

Der Anbieter des sog. Internet-System-Vertrages sah in § 2 Ziff. 1 seiner Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen vor, dass während der Laufzeit des Vertrages eine Kündigung nur aus wichtigem Grunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist. Der Vertrag verlängerte sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Auch für diesen Zeitraum ist nur ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde vorgesehen.

Der Vertragspartner der Internetagentur, die den sog. Internet-System-Vertrag anbietet, erklärte den (als Kündigung zu wertenden) Rücktritt vom Vertrag, obwohl nach Auffassung der Internetagentur ein wichtiger Grund für die Kündigung nicht dargelegt worden war. mehr ...