b/s/k rechtsanwälte

Erbrecht

Jedes Jahr werden in Deutschland Milliardenbeträge vererbt. Trotz der immensen Bedeutung einer erbrechtlichen Individuallösung beschäftigen sich nur wenige Menschen rechtzeitig mit der Frage, was mit dem eigenen Nachlaß später geschehen soll. Letztlich werden so auch legitime Möglichkeiten Erbschaftssteuern einzusparen verschenkt.

Eine sachgerechte, auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen abgestellte testamentarische Regelung sorgt nicht nur dafür, daß Ihr Nachlaß auch so aufgeteilt wird, wie sie dies wünschen, sondern beugt auch Streitigkeiten zwischen den künftigen Erben vor. Wer hier klare Bestimmungen schafft, kann sich selbst ein „Denkmal„ in der Erinnerung der Nachkommen setzen und Zwistigkeiten in der Familie vermeiden.

Testamente sind grundsätzlich unerläßlich, vor allem, wenn sie verheiratet sind, Kinder haben oder ein Unternehmen zu vererben ist. Nur wenige Ehepartner wissen, daß z.B. beim Versterben des Ehepartners die eigenen Kinder oder die Eltern und Geschwister des Verstorbenen zu ¼ bzw. ½ Miterben sind (ggf. sogar am eigenen Haus). Dies können Sie durch entsprechende Verfügungen verhindern. Ebenso können Sie durch letztwillige Verfügungen auch wichtige Regelungen für die Sorge Ihrer Kinder treffen

Wir sind Ihnen sowohl bei der Erstellung, Überprüfung und Anfertigung von Testamenten behilflich, stehen Ihnen bei erbrechtlichen Streitigkeiten zur Seite und finden für Sie Lösungen zu allen Problemen, die mit der Verteilung ihres Vermögens einhergehen. In uns finden Sie kompetente Partner, die auch steuerrechtliche- und gesellschaftsrechtliche Problempunkte berücksichtigen.