Mit zunehmender Verkehrsdichte stiegen in den letzten Jahren auch deutlich die Anzahl der Verkehrsunfälle und damit einhergehend auch die Versicherungsprämien. Gleichwohl wird bei vielen Unfällen nicht vollumfänglich oder nicht alle zustehenden Positionen reguliert. Trotz der mittlerweile zu beobachtenden Praxis des Versicherungswesens, bei der Schadensregulierung Rechtsanwälte außen vor zu lassen, sollten Sie auf den Service einer anwaltlichen Betreuung nicht verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unfall auch Personenschäden zur Folge hatte.
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles. Unser Ziel als Parteivertreter ist es, für Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Wir haben die Erfahrung und Kompetenz bei der Ermittlung von Schmerzensgeldhöhen oder Rentenansprüchen, können Einsicht in die polizeiliche Ermittlunsakte nehmen oder Ihnen bei der Ermittlung unbekannter Unfallgegner behilflich sein.
Sollten Sie selbst in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen und Ihrer Versicherung als Partner bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. In diesem Zusammenhang bieten wir auch die Möglichkeit bei strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwürfen an Ihrer Seite zu stehen.
Sie sollten insoweit auch wissen, daß in den meisten Fällen (bei Haftung des Unfallgegners) die Kosten unserer Inanspruchnahme durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden.