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Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid – Einspruch einlegen?

Lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Unterschreitung des Sicherheitsabstandes Einspruch einzulegen?

Ja!

Auch wenn die Messverfahren immer besser werden und der Eindruck entsteht, dass jede Gegenwehr zwecklos ist, finden sich immer wieder Fehler, die zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen. Bevor Sie fachmännischen Rat einholen müssen Sie aber schon einige Dinge unbedingt beachten.

Zunächst sollten Sie prüfen, wann der Bescheid zugestellt wurde. Das Datum der Zustellung können Sie leicht auf dem Umschlag des durch Postzustellungsurkude zugestellten Schriftstücks erkennen. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs ist der Eingang bei der Bußgeldstelle. Sollten Sie diese Frist versäumen, so wird der Bußgeldbescheid ohne weiteres rechtskräftig.
Als nächstes sollten Sie sich fachlichen Rat einholen. Auf den ersten Blick kann der RA anhand des Bußgeldbescheides noch nicht erkennen, ob die Messung fehlerhaft war. Hierzu benötigt er immer zuerst die Verfahrensakte, die bei der Bußgeldstelle abgefordert wird. Gleichzeitig erfolgt eine Anfrage über den aktuellen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister(VZR), um das taktische Vorgehen vorzubereiten. Liegt die Akte vor prüft der Rechtsanwalt, ob ein Beweisbild, ein Messprotokoll, ein Eichschein und die Schulungsnachweise der Messbeamten in der Akte vorhanden sind. Sollte die Akte nicht vollständig sein, wird das Fehlen des entsprechenden Beweismaterials gerügt und bereits an dieser Stelle versucht, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
In einem weiteren Schritt wird geprüft, welches Messgerät zum Einsatz kam und ob bereits ohne sachverständige Hilfe Messfehler zu erkennen sind. Als nächstes besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen zur genaueren Prüfung der Messung hinzuzuziehen. Hiermit sind Kosten verbunden, die aber in den meisten Fällen von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Nach Vorliegen des entsprechenden Gutachtens ist dann zu entscheiden, wie taktisch weiter verfahren werden soll, ob der Einspruch zurückgenommen werden soll oder der Bußgeldbescheid erfolgreich angegriffen werden kann.
Letztlich ist es immer eine Frage des Einzelfalles.

© Caroline Kager
Fachanwältin für Strafrecht
kager[at]kanzlei-bsk.de
Notruf (0173/ 37 37 688)

Einstellung Bußgeldverfahren bei fehlerhafter Mess